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conNect Kurier – Ausgabe 3 / Juni 2021

DIGITALE LÖSUNGEN FÜR EINSTEIGER & PROFIS

GoBD, DATEV News und Tipps zu Ihrem Brother-Scanner!

Sicherlich kennen Sie das – es gibt Themen, die sind dafür gemacht, um sie ewig vor sich her zu schieben. Die Umsetzung der GoBD ist bei den meisten Kanzleien und Unternehmen eines davon. Verständlicherweise! Es fragt schließlich auch niemand danach, oder? Dabei bietet sie ungeahnte Chancen für optimierte und sichere Prozesse. Optimierung ist übrigens auch das aktuelle Stichwort bei der DATEV. Während die neue Lohnvorerfassung in die erste Runde geht, verabschiedet sich das Telemodul in Rente. Neben diesen Themen zeigen wir Ihnen auch, was die Dokumentenscanner von Brother eigentlich alles so können! 

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihr conNect-Team

Der conNect Kurier macht Sommerpause! 

Unsere nächste Ausgabe erscheint nach den Ferien Ende August! Bis dahin wünschen wir Ihnen einen schönen Sommer und wenn es soweit ist, einen erholsamen Urlaub! 

Themen:


GoBD

GoBD – Fluch oder Segen?

Die GoBD ist in Worten ein wahres Monster: „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Aber keine Panik, vor diesem Monster muss man sich nicht fürchten. Im Gegenteil, dieses Ungetüm bietet Ihnen Sicherheit und Chancen zugleich. Egal ob Mandant oder Kanzlei, ob Arzt oder Onlinehändler, jeder muss sich im Rahmen der GoBD bewegen. Die Regelungen sind natürlich für alle gleich, aber doch wieder sehr verschieden, da diese in die bestehenden Prozesse integriert werden müssen. Angewendet werden muss die GoBD übrigens seit dem 01.01.2015 und die uns so bekannte eingeräumte Übergangsfrist ist am 01.01.2017 verstrichen. Der Großteil der Unternehmen arbeitet noch nicht nach der GoBD, somit können wir nicht mehr ganz so entspannt mit diesem Thema umgehen und es besteht dringender Aufklärungs- und Handlungsbedarf. 

Was ist zu beachten? Was muss ich als Unternehmer umsetzen? Reichen meine bisher eingesetzten Mittel und Softwarelösungen? Was ist eigentlich eine Verfahrensdokumentation? Was ist ein Originalbeleg? Papier oder digitale Datei? Was muss ich überhaupt an Belegen aufbewahren, wie muss das geschehen und wie lange? Das sind nur einige der häufigsten Fragen, die uns am Anfang erreichten. Meist liegt der Lösungsweg direkt vor Ihnen, oft muss er noch gefunden werden.  

Auch zu diesen Fragen steht Ihnen Ihre conNect Organisation und Netzwerk GmbH zur Verfügung und lässt Sie nicht mit der GoBD und Ihren Bestimmungen allein. Wir bieten Ihnen verschiedene Modelle einer möglichen Betreuung zu den Themen der GoBD an. Von der einfachen Beratung bis zur gemeinsamen Erarbeitung von Arbeitsprozessen und Konzepten rund um das Thema GoBD. Sie sind selbst eine Kanzlei oder ein Beratungsunternehmen? Gern unterstützen wir auch Sie bei der Schaffung der Basis, um diese Themen mit Kunden umsetzen zu können. 

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme und besprechen die für Sie individuellen Möglichkeiten. 

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DATEV Telemodul

Achtung – das Telemodul geht bald in Rente

Im Zuge des modernen und zukunftsorientierten Arbeitens hat die DATEV die Datenübermittlungsverfahren auf den Prüfstand gestellt und kam zu dem Ergebnis, dass die Datenübermittlung über das Telemodul nicht mehr die Anforderungen als zukunftsorientierte Lösung erfülle. Aus diesem Grund stellt die DATEV die elektronische Übermittlung der UStVA und USt 1/11 über das Telemodul DÜ Rechnungswesen zum 31.05.2022 ein. Für Nutzer von Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen steht es noch bis zum 30.09.2022 zur Verfügung.   

Statt der Übertragung per Telemodul wird nun der Umstieg auf eine Übertragung über das DATEV Rechenzentrum empfohlen. Durch die direkte Übermittlung inklusive automatischer Authentifizierung können die Daten nun direkt aus dem Rechnungswesen-Programm übermittelt werden (eine separate Authentifizierung entfällt). Zudem sind alle Vorteile der DATEV-Cloud (wie z.Bsp.: Auswertungen im Unternehmen online) nutzbar.  

Alternativ ist jedoch eine kostenlose Übermittlung über elster.de möglich. Ab den DATEV-Programm-Versionen 15.0 (Sommer/Herbst 2021) wird es eine Exportmöglichkeit aus dem Programm DÜ Formulare Rechnungswesen geben. Diese Exportdatei kann dann in elster.de hochgeladen werden. 

Sie möchten Unterstützung bei der Umstellung? Dann nehmen Sie direkt Kontakt auf! 

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DATEV Lohnvorerfassung

Das neue Gewand der Lohnvorerfassung sieht nicht nur flott aus….

Mit dem neuen Gewand geht eine erheblich intuitivere Bedienung einher. 

Die Neuanlage eines Mitarbeiters ist wesentlich vereinfacht worden. So ist es nun möglich einen Mitarbeiter ohne Vergabe einer Personalnummer anzulegen. Somit wird die immer wieder aufgetretene Doppelbelegung verhindert. Das coolste ist jedoch der direkte Versand des Personalfragebogens an den Mitarbeiter selbst. Dieser wird an verschiedenen Punkten (z.B. SV-Nummer) mit Hilfen beim Erfassen unterstützt.  

So könnte ein Workflow aussehen:  

  • Unternehmen legt einen neuen Mitarbeiter in der neuen Lohnvorerfassung im Unternehmen online an 
  • Unternehmen schickt dem neuen Arbeitnehmer den Link des Personalfragebogen zum Ausfüllen  
  • Unternehmen prüft diesen nach Rücksendung und ergänzt bei Bedarf zum Beispiel das Gehalt 
  • Kanzlei übernimmt die Daten in ihr DATEV Lohnabrechnungsprogramm ohne Medienbruch ohne Doppelerfassung und steht’s sicher. 

 Interesse an einer Optimierung Ihrer Lohnprozesse? 

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Dokumentenscanner

Ihr Brother-Scanner kann mehr, als Sie denken!

Sie nutzen einen Brother-Scanner der Reihen ADS-2400/2800/3000/3600 oder Multifunktionsgeräte zum Scannen?  

Dann haben Sie bereits den ersten Schritt hin zu einer optimierten Scan-Umgebung gemacht! Denn viele Nutzer wissen gar nicht, dass die Brother-Scanner durch Barcode- oder QR-Code-basierte automatische Dokumentenverarbeitung erweitert werden können.  

Diese ermöglichen zum Beispiel, dass 

…Sie Dokumente im Stapel einscannen können, die bereits beim Scanvorgang in einzelne Dokumente getrennt werden. 

…Sie Belege mit dem DATEV Belegtransfer ins Unternehmen Online hochladen können und der Scanner sie bereits direkt in die richtigen Ordner einsortiert. 

Für die genannten Szenarien haben wir fertige Workflow-Vorlagen erstellt, sodass hier kein großer Implementierungsaufwand entsteht. Wir können aber gerne auch gemeinsam Workflows erarbeiten, die Ihre ganz individuellen Bedürfnisse abdecken. 

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie Sich einfach und wir werden über Ihre Wünsche sprechen. 

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