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conNect Kurier – Ausgabe 10 / Sommer 2022

DIGITALE LÖSUNGEN FÜR EINSTEIGER & PROFIS

Wir helfen Ihnen dabei trotz schweißtreibender Themen einen kühlen Kopf zu bewahren!

Zufriedene Mandanten und Kunden sind das A und O für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung. Doch wie sieht das Stimmungsbild tatsächlich aus? Mit einer Mandanten- / Kundenbefragung haben Sie weniger ein Risiko, als viel mehr die Chance, Ihre Kundenbindung zu stärken und gleichzeitig die Grundzufriedenheit zu erhöhen. Um Mandanten und Kunden glücklich zu machen, bedarf es selbstverständlich mehr! Reibungslose Abläufe gehören für uns zweifelsohne dazu. Gerade bei technischen Neuerungen, die man selbst nicht beeinflussen kann, wie der Umstellung der Person als Rechteträger bei DATEV oder der Einführung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs, ist eine gute Vorbereitung besonders wichtig, damit direkt von Anfang an alles möglichst glatt läuft. Gleichermaßen wichtig für eine sorglose Kundschaft ist ein interessantes Angebot, welches einen Mehrwert schafft. In dieser Ausgabe des Kuriers stellen wir ein ganz besonders innovatives Tool vor – OSIRIS für scannerbox. Kanzlei 100 & 120 PRO. Damit werden Ihre Papierbelege nicht nur schneller und einfacher digitalisiert, sondern jetzt auch automatisch getrennt. 

Wir verabschieden uns in die Sommerpause, sagen Danke für Ihre Treue und wünschen wie immer viel Spaß beim Lesen! Ihr conNect-Team

Themen:


Kunden- / Mandantenbefragung

Finden Sie heraus, wo Sie stehen mit der Kunden- / Mandantenbefragung von conNect

Was brauchen Unternehmen und Kanzleien, um erfolgreich zu sein? Genau: Zufriedene Kunden bzw. Mandanten! Doch nur weil sich niemand beschwert, heißt es noch lange nicht, dass alle zufrieden sind – zumindest nicht immer. 

Mit Hilfe einer professionellen Befragung geben Sie Ihren Kunden / Mandanten die Möglichkeit einerseits Ihre Arbeit zu schätzen und andererseits Impulse für die zukünftige gemeinsame Zusammenarbeit zu geben. 

Wir von conNect empfehlen Ihnen dafür eine Onlinebefragung. Das ist nicht nur unkompliziert, sondern liefert auch qualitativ hochwertige Daten. Auf Basis des Content-Management-Systems WordPress errichten wir eine Umfrage-Website, welche wir auf einer beliebigen Subdomain Ihrer bestehenden Internetpräsenz hochladen (z.B. www.befragung.ihrekanzleidomain.de). 
Dort implementieren wir das Logo, die Farben und Schriften Ihrer Kanzlei und selbstverständlich Ihren individuellen Fragenkatalog. Am Ende erhalten Sie eine CSV-Datei zur eigenen Auswertung. 
Sie möchten die Daten lieber ausgewertet in Ihrem Corporate Design erhalten? Kein Problem! Gern werten wir die Ergebnisse für Sie aus und senden Ihnen eine PDF mit grafisch aufbereiteten Ergebnissen. 

Das Beste an dieser Lösung? Nach einmaliger Einrichtung können Sie die Umfrage beliebig oft erneut durchführen, Fragen ergänzen bzw. Teile der Befragung ersetzen oder einen komplett neuen Fragekatalog hinterlegen lassen. Der jährliche Aufwand reduziert sich auf ein Minimum, sodass bei periodischer Wiederholung eine Fortschrittskontrolle möglich ist. 

Zur Demo-Befragung “Pelikan & Partner 

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Person als Rechteträger

Wenn Mama nein sagt, sagt Papa ja oder was die DATEV SmartCard darf, darf der DATEV-Benutzer nicht

In unserer aktuellen dualen Welt switchen wir teilweise zwischen der lokalen DATEV-Umgebung und der DATEV-Welt hin und her, ohne es als Anwender zu merken. Was wir sehen bzw. machen können, steuert die jeweilige Rechteverwaltung. Lokal ist es die Benutzer- und Rechteverwaltung, der wir bereits in zwei Blogbeiträgen Aufmerksamkeit schenkten: Einstieg in die Benutzer- und Rechteverwaltung Teil 1 – Grundstruktur & Einstieg in die Benutzer- und Rechteverwaltung Teil 2 – Mögliche Vorgehensweise. In der Online-Welt ist es hingegen die RVO (Rechteverwaltung online), in der nochmals nach den Anmeldemedien unterschieden wurde. So durfte die DATEV SmartCard eines Mitarbeiters teilweise mehr als der DATEV-Benutzer. Dies verursachte immer wieder Schwierigkeiten in den Kanzleien. Zum Beispiel kann der Mitarbeiter bei der digitalen Kommunikation mit dem Finanzamt über die Browseranmeldung Belege beim Finanzamt einreichen (hier greift das Recht der DATEV SmardCard). Vom DATEV-Arbeitsplatz erhält er jedoch eine Fehlermeldung (hier greift das Recht des DATEV-Benutzers).  Damit macht DATEV nun Schluss! 

Rechteträger soll künftig nicht mehr das Anmeldemedium sein, sondern die Person dahinter. Seit März 2022 schaltet die DATEV in Chargen einen neuen Umstellungsassistenten frei. Er hilft dem Administrator der Rechteverwaltung online bei der Umstellung auf die Person als Rechteträger. Der Zeitraum für die Umstellungsphase auf die Person als Rechteträger beträgt ca. 1 Jahr.  

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Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach

Das “besondere elektronische Steuerberaterpostfach” kommt! Was ist hierüber bereits bekannt? Wie können Sie Sich vorbereiten?

Was ist bekannt? 

Im Rahmen der geplanten Steuerberaterplattform wird die BStK das “besondere elektronische Steuerberaterpostfach” (kurz beSt) zur Verfügung stellen. Hiermit wird die Möglichkeit geschaffen, u.a. mit Finanzgerichten und Behörden der Finanzverwaltung im Sinne der Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) und der FGO sicher digital zu kommunizieren. 

Als technischer Dienstleister wurde hierfür die DATEV eG beauftragt. 

Die passive Nutzungspflicht, d.h. Sie müssen als Berufsträger in der Lage sein, über das beSt Nachrichten zu empfangen, beginnt laut Gesetz am 1.1.2023. 

Theoretisch beginnt damit auch die aktive Nutzungspflicht, sofern durch den Gesetzgeber keine Ausnahmen oder Übergangsfristen festgelegt werden – das heißt, Sie müssen verpflichtend, z.B. Klageschriften, auf diesem Weg bei Finanzgerichten einreichen. Es ist damit zu rechnen, dass die Finanzgerichte als erstes von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, da in der Justizverwaltung mit dem „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) sowie dem „besonderen elektronischen Anwaltsportfach“ (beA) bei den Anwaltskollegen bereits ein etabliertes Verfahren existiert. 

Eine Kernfunktion ist die sichere Authentifizierung der Berufsträger und Berufsausübungsgesellschaften durch einen Abgleich mit dem Berufsregister. Diese soll mit Hilfe des elektronischen Personalausweises oder übergangsweise mit dem Kammer-Mitgliedsausweis erfolgen.  

Was können Sie jetzt bereits tun? 

Informieren Sie Sich! Die wichtigste Anlaufstelle hierfür ist die Infoseite der BStK und hier insbesondere das FAQ-Dokument. Dieses wird regelmäßig durch die BStK aktualisiert. 

DATEVseitig ist bisher nur bekannt, dass mit den neuen Programmversionen der Dokumentenverwaltungs-Lösungen im Rahmen der DVD 16 (August 2022) der Abruf von beSt-Nachrichten ermöglicht werden soll. 

Prüfen Sie, ob die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises einsatzbereit ist. Hierfür kann ein RFID-Kartenleser am PC oder ein geeignetes Smartphone mit der AusweisApp2 genutzt werden. 

Haben Sie keine PIN für Ihren Personalausweis, so können Sie diese beim zuständigen Bürgeramt oder hier online beantragen. 

In einer nicht genau benannten Übergangsphase können Sie auch Ihren Kammermitgliedsausweis (Smartcard der Steuerberaterkammer) zur Authentifizierung nutzen. Prüfen Sie also, ob dieser einsatzbereit ist. 

Fazit: 

Noch ist etwas Zeit da, aber Sie sollten sich vorbereiten. Dass die StBK, wie damals bei der VdB, mit DATEV einen Branchenkenner beauftragt hat, ist sicher ein gutes Indiz für einen erfolgreicheren Start des beSt, als es seinerzeit beim beA der Fall war. Ihre Anwaltskollegen können ein Lied darüber singen. Aber auch hier läuft es inzwischen einigermaßen rund.  

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OSIRIS für scannerbox. Kanzlei 100 & 120 PRO

OSIRIS – Vollautomatisierte Belegtrennung mit KI für Ihre scannerbox. Kanzlei Lösung!

Die Digitalisierung ist nicht gescheitert, wenn Mandanten Ihnen Pendelordner in die Kanzlei bringen. Mandanten lassen sich schließlich nicht unbedingt in ein Bearbeitungsschema zwingen, das klappt nur bedingt. Wichtig ist: Wie sieht Ihre Antwort darauf aus? Wie gehen Sie mit diesem Thema um? Schaffen Sie eine Lösung, die Ihnen das Leben in der Kanzlei erleichtert, ohne den Mandanten verbiegen zu müssen. Mit der Erweiterung OSIRIS für die scannerbox. Kanzlei 100 und 120 PRO haben Sie genau das richtige Werkzeug in der Kanzlei. Mit OSIRIS entfallen die manuellen Seitentrennungen mittels Trennseitenstempel bei den Buchhaltungsbelegen. OSIRIS legt eine Gewichtung für jeden Beleg fest. Die Gewichtung ermittelt die Wahrscheinlichkeit, ob die Seite eine „erste“ Seite eines neuen Belegs ist oder vergibt eine negative Wahrscheinlichkeit, sofern die Seite nicht die erste Seite eines Dokuments ist. Dabei trifft OSIRIS selbständig die Entscheidung aus der gesammelten Erfahrung bereits digitalisierter Belege. Die Erfahrung wächst mit korrekten Entscheidungen oder mit manuellen Korrekturen des Nutzers. OSIRIS ist für alle scannerbox. Kanzlei 100 & 120 PRO nachrüstbar oder bei Neubestellung optional buchbar. 

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