Lange hat es gedauert, bis dringende Fragen zur tatsächlichen technischen Umsetzung von allen beteiligten Protagonisten (BStBK, DATEV, Governikus) beantwortet wurden. Doch inzwischen liegen alle Puzzleteile auf dem Tisch.
Wird die AusweisApp2 WTS-tauglich und wird das mit üblichen Kartenlesern funktionieren?
Das Versprechen der BStBK, dass es rechtzeitig zum Start des beSt eine Terminalserver-taugliche Version geben soll, wurde am 15.12.2022 durch Governikus (Hersteller der AusweisApp2) eingelöst. USB-Kartenleser funktionieren im WTS-Umfeld.
Wird es mit der AusweisApp2 als SmartPhone-App funktionieren (damit man keinen USB-Kartenleser braucht)?
Im selben LAN kann das SmartPhone mit der AusweisApp2 im Fernzugriffsmodus als Kartenleser genutzt werden. Also funktioniert das in On-Premise-Umgebungen aber nicht in einem ASP-System oder remote per VPN-Einwahl.
Wird es denn nun übergangsweise mit dem Kammermitgliedsausweis (echte Smartcard) funktionieren?
Nein. Das ist offensichtlich nicht vorgesehen. Es muss also ein elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit funktionstüchtiger Online-Funktion benutzt werden.
Wie melde ich mich beim beSt an?
Sie brauchen Ihren elektronischen Personalausweis oder eID-Karte mit funktionstüchtiger Online-Funktion. Ihr Personalausweis (sofern nicht abgelaufen) unterstützt die Online-Funktion. Falls Sie diese noch nicht aktiviert haben oder die PIN nicht mehr parat haben, können Sie eine neue PIN unter PIN-Rücksetzdienst: Jetzt bestellen (pin-ruecksetzbrief-bestellen.de) anfordern.
Testen können Sie die Online-Funktion mit einem aktuellen Smartphone mit der AusweisApp2 ( AusweisApp2: Passende Smartphones & Tablets für die Online-Ausweisfunktion (bund.de) ) oder am PC mit der AusweisApp2 ( AusweisApp2: Download der AusweisApp2 (bund.de) ).
Am PC benötigen Sie einen unterstützten Kartenleser ( AusweisApp2: USB-Kartenleser für die Online-Ausweisfunktion (bund.de) ) oder Sie können Ihr Smartphone mit der AusweisApp2 als Kartenleser verwenden (sofern sich PC und Smartphone im selben Netzwerk befinden).
Zuerst müssen Sie Sich mit Ihrem Personalausweis und Ihrem Registrierungscode bei der BStBK für das beSt registrieren. Steuerberaterpostfach (beSt) (bstbk-steuerberaterplattform.de)
Hierzu wird die AusweisApp2 auf dem Rechner benötigt und diese muss gestartet sein. Wenn Sie das in Ihrer Terminalserversitzung (z.B. in einem ASP-System) durchführen, muss die AusweisApp2 in Ihrer Sitzung gestartet sein. Wenn Sie in unserer ASP-Umgebung arbeiten, ist die AusweisApp2 dort, wie auch die benötigten DATEV-Updates, bereits installiert.
Zur Registrierung benötigen Sie das Registrierungsschreiben der BStBK. Die BStBK verschickt diese ab Januar in alphabetischer Reihenfolge.
Bei der Registrierung wird eine passwortgeschützte Zertifikatsdatei erzeugt, die Sie herunterladen und zwischenspeichern müssen.
Danach rufen Sie das beSt-Portal der DATEV ( https://apps.datev.de/best-einrichtung ) auf (DATEV-Smartcard/myDentity/SmartLogin ist notwendig) und laden hier die Zertifikatsdatei unter Angabe des Passwortes und Ihrer Beraternummer hoch. Hier wird Ihnen Ihre SAFE-ID angezeigt, die Sie unbedingt notieren sollten , da diese später in der Online-Rechteverwaltung hinterlegt werden muss.
Jetzt vergeben Sie für alle abrufberechtigten Benutzer Zugriffsrechte in der DATEV Rechteverwaltung Online unter “Weitere Anwendungen/Portale”. Hier geben Sie die Beraternummer und die SAFE-ID des/der entsprechenden beSt an. Anbindung an beSt in DATEV DMS / Dokumentenablage einrichten – DATEV Hilfe-Center
Nun können die berechtigten Mitarbeiter über den DATEV-Dokumentenkorb die beSt-Nachrichten abrufen. Der Personalausweis ist hierfür nicht mehr notwendig. beSt-Nachrichten in DATEV DMS / Dokumentenablage abrufen und ablegen – DATEV Hilfe-Center
Achtung! Sorgen Sie für saubere organisatorische Abläufe. Eine einmal abgerufene Nachricht befindet sich im Dokumentenkorb des abrufenden Benutzers. Dieser sollte die Nachricht sorgfältig weiterverarbeiten. Ein weiterer oder erneuter Abruf einer beSt-Nachricht ist nicht möglich!
Den Personalausweis benötigen Sie erst wieder, wenn Sie Schriftsätze, Anträge o.Ä. im Rahmen eines Klageverfahrens ans Finanzgericht schicken müssen. beSt-Nachrichten in DATEV DMS / Dokumentenablage entwerfen und versenden – DATEV Hilfe-Center
Welche Hardware sollten Sie beschaffen?
Grundsätzlich können alle Kartenleser, die hier AusweisApp2: USB-Kartenleser für die Online-Ausweisfunktion (bund.de) aufgelistet sind benutzt werden. Diese sollten auch problemlos in einer WTS (ASP) Umgebung funktionieren.
Das Smartphone als Kartenleser funktioniert nur in bestimmten Konstellationen (Arbeitsplatz und Smartphone im gleichen Netzwerk).
Um es kurz zu machen: z.B. der “REINER SCT cyberJack RFID basis” ist vollkommend ausreichend. Die aktuellen Modelle benötigen keine Treiberinstallation – es funktioniert also echt Plug&Play. Wir haben auch keine Konflikte mit DATEV-SmartCards oder myDentitys beobachtet.
Dieses Modell können Sie über die üblichen Handelskanäle (z.B. auch GigaStore) oder direkt bei REINER SCT im Webshop bestellen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Seit kurzem ist das neue Portal zur Steuerberaterplattform der BStBK online. Steuerberater Plattform | Steuerberater Plattform (steuerberaterplattform-bstbk.de)
Hier finden Sie alle Informationen der DATEV: Das besondere Steuerberaterpostfach (datev.de)
Natürlich unterstützen wir Sie nach allen Kräften bei der Einrichtung des beSt.
Beachten Sie, dass Sie das beSt erst mit Erhalt des Registrierungsbriefes der BStBK einrichten können.
Wenn Sie in unserer ASP-Umgebung arbeiten und einen den “REINERSCT RFID basis” Kartenleser benutzen ist typischerweise keine weitere Installation notwendig.
Wenn Sie (noch) keinen Kartenleser haben und die Ersteinrichtung mit dem Smartphone vornehmen möchten, muss Ihr Smartphone im Kanzlei WLAN angemeldet sein und die AusweisApp2 muss auf einem lokalen PC installiert werden. Diese Konstellation könnte möglicherweise auch im HomeOffice gegeben sein.
Aktuelle Hinweise
Wir hatten bereits mehrere Fälle in denen der Kartenlaser ACS ACR1252U nicht mit dem Personalausweis funktioniert hat, obwohl der auf der Liste der offiziell unterstützten Geräte geführt wird.
Wenn Sie eine Exception-Meldung beim Versuch des Sendens einer beSt-Nachricht erhalten: DATEV ist das Problem bekannt und es steht bereits seit 3.1. ein Hotfix zur Verfügung. In unseren ASP-Systemen ist dieser bereits installiert. Sollten Sie betroffen sein, melden Sie Sich bei uns!
Die BStBK hat in der folgenden PDF “Steuerberaterplattform-wann-wird-versendet.pdf (steuerberaterplattform-bstbk.de) “ veröffentlicht, in welcher Reihenfolge die Registrierungsbriefe versendet werden. Hier ist also ein deutlich schnellerer Rollout, als zuerst erwartet, zu erkennen. Die sogenannte “Fast Lane” der BStBK für den früheren Erhalt des Registrierungsschreibens besteht weiterhin.
Die BStBK hat ihr FAQ-Dokument am 23.01.2023 noch einmal gründlich überarbeitet. Ein interessanter Punkt dabei ist, dass entgegen früheren Annahmen offensichtlich auch der Kammermitgliedsausweis benutzt werden kann – und zwar bis 31.12.2024 (Kapitel I, Punkt 9).
Interessant ist in dem Zusammenhang auch Absatz III, Punkt 2.8.
Allerdings scheint es derzeit technisch keine Möglichkeit zu geben, diesen zu nutzen.
Es gibt bestimmte Modelle des REINER RFID Basis Kartenlesers, die ein Firmware-Update benötigen. Wenn die AusweisApp2 permanent den Fehler meldet, dass der Personalausweis nicht gelesen werden konnte und Ihr Kartenleser einen Aufdruck „H“ vor der Produktionscharge (Unterseite des Kartenlesers) hat, sind Sie möglicherweise von dem hier mit Lösung beschrieben Problem betroffen: https://help.reiner-sct.com/de/support/solutions/articles/101000426630-cyberjack-rfid-basis-liest-personalausweis-nicht-korrekt
FAQ
Steuerberaterplattform / besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt): BStBK_FAQ_StB-Plattform.pdf
Benötige ich den ComVibilia Client?
Dieser ist für Anwender gedacht, die ihre beSt-Nachrichten nicht mit einer Kanzleisoftware abrufen können oder möchten. Nutzen Sie DATEV, benötigen Sie diesen nicht.
Versendet das beSt Benachrichtigungs-Mails? (wie man es vom beA kennt)?
Nein. DATEV hat allerdings angekündigt, dass diese Funktion bald zur Verfügung stehen wird. Wir empfehlen in jedem Fall einen täglichen Abruf der Nachrichten (vergleichbar mit dem täglichen Gang zum Briefkasten).
Ich besitze einen Kartenleser. Kann ich diesen verwenden?
Prüfen Sie, ob Ihr Kartenleser folgende Bezeichnungen enthält: RFID oder NFC oder schauen Sie hier: AusweisApp2: USB-Kartenleser für die Online-Ausweisfunktion (bund.de) .
Jeder Steuerberater und Vertretungsberechtigte bekommt ein beSt und die Berufsausübungsgesellschaft auch. Die Registrierung nehmen Sie für jedes Postfach vor und können für jedes Postfach das Abrufzertifikat bei DATEV hinterlegen. Wer dann welches Postfach abrufen kann, entscheidet die Rechtevergabe.