DATEV DMS classic für Unternehmen ist zum Ende des Jahres 2023 abgekündigt. Die meisten Kanzleien haben bereits erfolgreich auf das neue DMS von DATEV umgestellt. Doch was machen Unternehmen / Mandanten?
Seit Kurzem verfügbar: DATEV MyUpdates
Das DATEV DMS startete mit vielen kleinen und größeren Anpassungen in das neue Jahr 2023. Die wesentlichsten Highlights haben wir Ihnen nachstehend einmal zusammengestellt. Stand: Programmversion 13.3
Wir haben das Programm für den steuerrelevanten Beleg- und Informationsaustausch zwischen Privatmandant und steuerlichem Berater einmal unter die Lupe genommen.
Rechteträger soll künftig nicht mehr das Anmeldemedium sein, sondern die Person dahinter. Seit März 2022 schaltet die DATEV in Chargen einen neuen Umstellungsassistenten frei.
Die scannerbox. Kanzlei Modelle erleichtern das Digitalisieren von Belegen enorm. Sie funktionieren schnell, unkompliziert und bringen klassische Mandanten mit modernen Kanzleien zusammen. Wie das funktioniert?
In unserem zweiten Teil zum „Einstieg in die Benutzer- und Rechteverwaltung“ möchten wir an die bereits erläuterten Grundstrukturen anknüpfen und ein wenig tiefer in die Thematik und mögliche Vorgehensweise eintauchen.
Der Lizenz-Fehler ist nun final behoben.
Es war uns möglich, bei der Pilotphase für die „DATEV Belegfreigabe online“ mitzumachen. Nun ereilte uns die Nachricht, dass diese nicht nur endet, sondern auch in wenigen Wochen freigegeben wird. Was es neues gibt, erfahren Sie hier.
Intelligentes Filesharing mit Microsoft Teams, GoBD konform arbeiten, direkte Implementierung ins DATEV DMS, einbinden der digitalen Signatur von FP Sign.
Nachdem wir bereits seit 2020 viele unserer Kunden erfolgreich auf das (neue) DATEV DMS umstellen konnten, gehen wir in diesem Jahr dem Ende der DMS-Umstellung entgegen, denn: DATEV DMS classic ist zum 31.12.2023 abgekündigt!
Wer mit dem DATEV DMS arbeiten möchte, benötigt hierfür eine Benutzerlizenz pro Anwender. Dies ist für Bestandskunden (insbes. Umsteller von DATEV DMS classic auf DATEV DMS) bisher noch nicht zur Anwendung gekommen – wird nun aber zur Pflicht.